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Rechtliche Infos für Gastgeber

31. Januar 2020 durch moncu

Ogrido möchte Dir einen groben Überblick über rechtliche Bedingungen für ein erfolgreiches Gastgeben bereitstellen.

Brandschutz

Bitte berücksichtige insbesondere, wenn du mit Gas kochst oder heizt, dass du die Sicherheitsvorschriften einhältst, wie beispielsweise das Anbringen eines Kohlenmonoxid Detektors und eines Feuerlöschers. Auch bei Öfen gibt es besondere Sicherheitsmaßnahmen, die du zum Schutz deines Gastes und deiner Unterkunft berücksichtigen solltest.

Stelle sicher, dass deine Unterkunft mit den nötigen Rauchmeldern ausgestattet ist und diese funktionieren.

Bitte stelle sicher, dass es einen eindeutig erkennbaren Fluchtweg gibt. Hänge eine Karte des Fluchtweges auf, damit deine Gäste ihn leicht finden können.

Raumklima

Achte auf eine sachgemäße Belüftung deiner Unterkunft. Lasse deine Gäste wissen, wie sie mit Heizöfen und anderen Belüftungseinrichtungen wie beispielsweise einer Klimaanlage umzugehen haben. Prüfe alle Geräte und Thermostate. Für die regelmäßige Wartung bist du selbstverständlich verantwortlich.

Kinder und Kleinkinder

Schaue ob deine Unterkunft für Kinder und Kleinkinder geeignet ist. Das bezieht sich besonders auf Treppen, Geländer, Steckdosen und Kabel in deiner Wohnung. Du kannst bei deinerInserat Erstellung ankreuzen, ob die Wohnung für Kinder geeignet ist.

Gut zu haben

Du solltest einen Erste-Hilfe-Kasten haben und deine Gäste sollten wissen, wo sie ihn finden. Überprüfe ihn regelmäßig, damit du ihn bei Bedarf neu auffüllen kannst.
Hinterlasse wichtige medizinische Notrufnummern.

Weitere Gefahrenquellen

Versuche weitere Gefahrenstellen zu vermeiden. Sollte es noch welche in deiner Unterkunft oder deinem Grundstück geben, informiere deine Gäste persönlich, in deinem Inserat, oder weise sie vor Ort aus.


Bitte beachte, dass die nachfolgenden Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können. Bitte wende dich hierfür ggf. an einem Anwalt oder einer Rechtsberatungsstelle. Einige Informationen kannst du auch ausführlicher im Internet bekommen. Ogrido stellt dir Links zur Verfügung, übernimmt aber keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Seiten.

Gesetzliche Infos für Gastgeber

Untervermietung

Wenn du Mieter einer Unterkunft bist musst du dir von deinem Vermieter eine schriftliche Genehmigung einholen, dass du untervermieten darfst. Tust du das nicht, ist dies ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Weiteres erfährst du hier oder beim Mieterschutzbund.

Meldepflicht

Privatpersonen, die bis zu 3 Monaten Unterkünfte zur Verfügung stellen, sind dazu verpflichtet Informationen über den Gast ein zu holen. Du kannst hierfür online eine Meldebescheinigung kaufen, oder dich an einer solchen Vorlage orientieren. Die Daten der Gäste sind nach 3 Jahren von dir zu löschen.

Solltest du deine Gäste in einem Gästeverzeichnis speichern, musst du alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten, einschließlich der europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Dort erhältst du auch weitere Infos https://dsgvo-gesetz.de/.

EU Verbraucherschutzgesetz

Wenn du gewerblich Waren oder Dienstleistungen erbringst, dann musst du deinen Gästen gewisse Informationen bereit stellen. Das Vermieten von Unterkünften auf Ogrido ist eine Dienstleistung. Als gewerblich gilt sie, wenn deine Aktivität auf Ogrido mit deinem Gewerbe, Geschäft, Handwerk oder deiner beruflichen Tätigkeit in Verbindung steht. Als unternehmerisches Handeln könnte auch angesehen werden, wenn du regelmäßig über einen längeren Zeitraum deinen Erst- oder Zweitwohnsitz vermietest oder andere Dienstleistungen anbietest, um daran zu verdienen. Dies sind nur 2 Beispiele. Bitte informiere dich genauer bei deinem Anwalt.

Infos im Netz zur Vermietung und Verpachtung findes du hier.

Widerrufsrecht für Deine Gäste

Nach Artikel 16 (l) der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie sind Verträge, die mit dem Überlassen von Unterkünften zu tun haben, vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern ein bestimmtes Datum oder ein bestimmter Zeitraum für die Vertragserfüllung festgelegt wurde. Du solltest deine Gäste jedoch darauf aufmerksam machen, dass sie vom Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen können.

Dies hat keinen Einfluss auf die Rechte eines Gastes bezüglich der Stornierungsbedingungen, die du für dein Inserat festgelegt hast.

Wenn du als gewerblich eingestuft wirst ....

Du bist, wenn du als gewerblich eingestuft wirst dazu verpflichtet, dass dein Inserat bei uns folgende Angaben enthält:

  • Den Namen deines Unternehmens (falls zutreffend) oder den Namen, unter dem du als Einzelunternehmer tätig bist
  • Deinen vollständigen Namen als Alleininhaber oder den/die vollständigen Namen des/der gesetzlichen Vertreter(s) deines Unternehmens
  • Deine Geschäftsadresse (ein Postfach ist nicht ausreichend)
  • Deine Kontaktdaten inklusive E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Deine Handelsregisternummer und das Register (falls zutreffend)
  • Deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls zutreffend)
  • Gegebenenfalls Angaben zur zuständigen Handelskammer
  • Gegebenenfalls Angaben zu erworbenen Berechtigungen sowie den Namen der ausstellenden Behörde

Bitte achte darauf, dass diese Angaben vollständig und korrekt sind. Weitere gesetzliche Richtlinien erfährst Du in der EU- Richtlinie für Verbraucherrechte 2011/83/EU

Lokale Vorschriften

Bitte informiere dich über weitere lokale Vorschriften deiner Stadt. In Berlin gibt es beispielsweise besondere rechtliche Bedingungen für Gastgeber.

Durch öffentliche Vorschriften können  Kurzzeitvermietungen ebenfalls unzulässig sein. Sogenannte Zweckentfremdungsverbote sind bereits in einigen Bundesländern wie Berlin und Hamburg wirksam. Ob du bei einer geplanten Vermietung betroffen bist, lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Durch diese Verordnungen soll verhindert werden, dass bestehender Wohnraum gewerblich genutzt wird und nicht mehr auf dem freien Wohnungsmarkt verfügbar ist.

Teilweise erlassen aber auch nur einzelne Städte Regelungen, während im restlichen Bundesland keine Vorschriften existieren. So hat beispielsweise das Amt für Wohnungswesen in Dortmund festgelegt, dass es von Zweckentfremdung ausgeht, wenn mehr als 50 Prozent der Wohnfläche für die gewerbliche Vermietung genutzt werden. Im restlichen Teil von Nordrhein-Westfalen existieren allerdings keine Regelungen.

Seit 1. Mai 2016 ist es in Berlin verboten, ganze Wohnungen an Touristen zu vermieten. Davor galt noch eine zweijährige Übergangsfrist. Nur wer eine Genehmigung vom Bezirksamt hat, Ferienwohnungen zu vermieten, ist von dem neuen Zweckentfremdungsverbot (ZwVbG) ausgeschlossen. Erlaubt ist die Untervermietung weiterhin in Wohnungen, in der die Eigentümer noch selbst leben, also nicht die gesamte Wohnung vermieten. Die vermietete Fläche darf 50 Prozent der Gesamtfläche nicht übersteigen (§ 2 Absatz 2 ZwVbG). Ein gewerblicher Vermieter von Ferienwohnungen hatte gegen das Gesetz und die damit verbundene Verordnung geklagt, aber verloren. Das Verwaltungsgericht hat das Verbot der Zweckentfremdung für verfassungsgemäß erklärt (Urteil vom 6. Juni 2016, Az. VG 6 K 103.16). Dieses Gesetz ist neben der Mietpreisbremse ein weiterer Schritt, um den Wohnungsmarkt in Berlin zu entspannen.

Die Stadt bittet Bürger, illegale Ferienwohnungen unter www.berlin.de/zweckentfremdung zu melden, das geht auch anonym. Wer seine Wohnung dennoch ohne Genehmigung an Touristen vermietet, dem drohen bis zu 100.000 Euro Bußgeld.

Quelle: https://www.finanztip.de/untermiete/vermietung-airbnb/

Steuern, MwSt., GST

Steuern

Steuern sind individuell und auch sehr umfangreich. Für genauere Infos wende dich bitte an deinen Steuerberater.

Grundsätzlich sind deine Gastgeber Einnahmen aus Vermietung über Ogrido steuerpflichtiges Einkommen, das verschiedenen Steuern wie Mietsteuer, Einkommensteuer oder Umsatzsteuer unterliegen kann. In Deutschland müssen Steuerformulare bis 31.7. eines Jahres eingereicht werden. Nutze in deinem Dashboard die Kategorie Rechnungen, oder besser noch die Rechnung, die wir dir per Email zustellen. Unter Buchungen sind alle deine Buchungen hinterlegt. Das hilft dir für deine Steuerklärung. Für weitere Fragen wende dich an dein Finanzamt oder die Bundeszentrale für Steuern.

Steuern, die in deiner Gastgeber Rechnung für eine Buchung neben dem Übernachtungspreis und der Reinigungsgebühr enthalten sein können.

  • Mehrwertsteuer (MwSt.): Steuer, die Gästen, welche in der Europäischen Union, Schweiz, Norwegen, Island, Südafrika und Japan (ausgewiesen als JCT) leben, in Rechnung gestellt wird.
  • Örtliche Steuern: Alle Steuern, die basierend auf dem Standort des Inserats eines Gastgebers in Rechnung gestellt werden.
  • Währungs-Wechselgebühr

Die Mehrwertsteuer wird für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen erhoben. In Japan gilt anstelle der MwSt die JCT, die Japanese Consumption Tax. In Australien und Neuseeland gilt die GST, Goods and Services Tax.

Die Sätze für die MwSt., die JCT und die GST richten sich  nach dem lokalem Steuersatz des jeweiligen Landes, in dem der Kunde seinen Hauptwohnsitz hat. Ogrido berechnet auf die Service-Gebühr von Nutzern aus folgenden Ländern:

Der EU, der Schweiz, Russland, Weißrussland, Norwegen, Island, Serbien, Albanien, Südafrika, Taiwan, den Bahamas, Saudi Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten Mehrwertsteuer.

Die JCT und die GST gelten für Gastgeber und für Gäste.  In Taiwan gilt die MwSt. auf den Unterkunftspreis plus weiterer Gebühren wie beispielsweise die Reinigungsgebühr, die Gebühr für zusätzliche Gäste und für die Service-Gebühren für Gäste.

Ogrido ist zudem verpflichtet, von allen Nutzern, die einen Vertrag mit Ogrido China eingehen, Mehrwertsteuer auf die Service-Gebühren einzuziehen.

Wie wird die Mws oder GST berrechnet?

Die Mehrwertsteuer oder GST wird  anhand der Service-Gebühr für Gastgeber berechnet und von deiner Auszahlung abgezogen. Bei Änderungen der Buchung werden auch die Gebühren und Steuern angepasst.

Wenn ein Gastgeber in Japan wohnt ist die JCT zu melden und zu bezahlen, weil die von Ogrido zur Verfügung gestellten Gastgeber-Dienstleistungen dem „Reverse Charge“-System im Rahmen des JCT-Gesetzes unterliegen. Ogrido meldet oder bezahlt diese Steuern nicht, du musst dich darum selbst kümmern. Wir empfehlen dir dich genau auf der Seite der japanischen Steuerbehörde über deine Pflichten zu informieren.

Wohnraum

Bitte informiere dich über mögliche rechtliche und vertragliche Besonderheiten deiner Unterkunft. Diese können besonders bei Pachtverträgen oder durch Hypotheken gegeben sein. Bitte stelle auch sicher, dass deine Unterkunft auf einem legalen Grundstück mit den entsprechenden Nutzungsrechten steht. Auch die Bausbestimmungen deiner Unterkunft sollten eingehalten werden. Bei einem Tiny House on Wheels ist dein "Fahrzeug" auch TÜV Pflichtig. Ogrido kann dies nicht prüfen. Du bist hierfür selbst verantwortlich und trägst die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für mögliche Schäden, die deinem Gast in diesem Zusammenhang entstehen. Bitte lese hierzu auch unsere AGBs.

Wir empfehlen Dir, dir von deinen Mitbewohnern die Untervermietung schriftlich genehmigen.

Trage Sorge für entsprechende Versicherungen wie eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung. Lese dir genau durch, was in Falle eines Schadens beim Gastgeben abgedeckt ist.

Du bist nicht über Ogrido versichert!

Versicherungen

Stelle sicher, dass du eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung hast. Lese genau, was versichert ist und was nicht. Du kannst dich an deine Versicherung bezüglich der Bedingungen bei Schadendfällen im Rahmen der Vermietung informieren. Sollte es zu Schadensfällen kommen bist du selbst haftbar, Ogrido vermittelt lediglich in Streitfällen. Du kannst dir in Schadensfällen auch Unterstützung von einem Anwalt holen. Lese hierzu auch unsere AGB's.

Der EU Verbraucherschutz schreibt zum Thema Ferienwohnungen: „Grundsätzlich sind Mieter für Schäden verantwortlich, die sie an der Ferienwohnung verursachen. Achten Sie daher auf einen angemessenen Versicherungsschutz. Hierfür könnte Ihre bereits bestehende private Haftpflichtversicherung in Frage kommen. Prüfen Sie das in Ihren Vertragsunterlagen.“

https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/reisen/unterkunft/ferienwohnungen-und-haeuser/

Brandschutz

Bitte berücksichtige insbesondere, wenn du mit Gas kochst oder heizt, dass du die Sicherheitsvorschriften einhältst wie beispielsweise das Anbringen eines Kohlenmonoxid Detektors und eines Feuerlöschers. Auch bei Öfen gibt es besondere Sicherheitsmaßnahmen, die du zum Schutz deines Gastes und deiner Unterkunft berücksichtigen solltest.

Stelle sicher, dass deine Unterkunft mit den nötigen Rauchmeldern ausgestattet ist und diese funktionieren.

Bitte stelle sicher, dass es einen eindeutig erkennbaren Fluchtweg gibt. Hänge eine Karte des Fluchtweges auf, damit deine Gäste ihn leicht finden können.

Raumklima

Achte auf eine sachgemäße Belüftung deiner Unterkunft. Lasse deine Gäste wissen, wie sie mit Heizöfen und anderen Belüftungseinrichtungen wie beispielsweise einer Klimaanlage umzugehen haben. Prüfe alle Geräte und Thermostate. Für die regelmäßige Wartung bist du selbstverständlich verantwortlich.